Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der JWD Hausverwaltung
Geltung
Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit
in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten
Kaufs einer Wohnimmobilie i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.
Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von der JWD Hausverwaltung übersandten Angebote und Informationen, insbesondere
Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der JWD Hausverwaltung, die
zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese
Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits
die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser
Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung
eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der
Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden
vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der JWD Hausverwaltung wegen
unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
Angebote
Die Angebote der JWD Hausverwaltung erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und
Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben
liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des
Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
wird von der JWD Hausverwaltung nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die
Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die
inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter
ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der JWD Hausverwaltung im Falle des
Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der JWD Hausverwaltung entsteht, sobald aufgrund des Nachweises
und/oder der Vermittlung der JWD Hausverwaltung ein Hauptvertrag bezüglich des
benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der
Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der JWD
Hausverwaltung nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den
Provisionsanspruch der JWD Hausverwaltung nicht, solange das zustande gekommene
Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der
Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von
Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch
statt Kauf oder Miete.
Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die
Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die JWD Hausverwaltung hat das Recht,
beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des
Hauptvertrags ohne die Teilnahme der JWD Hausverwaltung, so ist der Kunde verpflichtet,
der JWD Hausverwaltung unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des
Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern
nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision 1,50 % sowie die
Käuferprovision 1,50 % jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3 Monatsmieten
Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
(derzeit 19 %).
Doppeltätigkeit
Die JWD Hausverwaltung ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
(Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit
sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der JWD Hausverwaltung angebotene Objekt bereits bekannt, so hat
er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf
Verlangen der JWD Hausverwaltung zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat
er der JWD Hausverwaltung sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die
Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der JWD Hausverwaltung, dessen gesetzlicher
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in
der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der JWD
Hausverwaltung garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
Informationspflicht nach VSBG
Die JWD Hausverwaltung ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem
Vertragsverhältnis zwischen der JWD Hausverwaltung und einem Verbraucher ergebenden
oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Wolfenbüttel.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Stand 01.02.2025